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In werthaltigen Nachlasssachen werden wir von gerichtlich bestellten Nachlasspflegern eingeschaltet, um die Erben zu ermitteln.

Nachlassgerichte setzen Nachlasspfleger ein, um das Entstehen herren- und erbenloser Nachlässe zu verhindern. Dies betrifft Fälle, in denen Menschen sterben, die (auf den ersten Blick) keine Rechtsnachfolger hinterlassen, die sich um den Nachlass kümmern.

In diesen Konstellationen sorgen wir für die lückenlose Aufarbeitung der Erbfolge durch Beschaffung der nötigen Personenstandsurkunden im In- und Ausland. Wir erstellen Urkundenübersichten und Stammtafeln.

Professionelle Erbenermittler arbeiten auf Erfolgsbasis. Ihre zeit- und kostenintensiven Recherchen erfolgen vollständig auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Mit ermittelten Erben wird ein auf den Einzelfall zugeschnittenes Erfolgshonorar vereinbart.

Hiernach kann die urkundliche Legitimierung der Erben im nachlassgerichtlichen Erbscheinverfahren durchgeführt werden. Regelmäßig werden auch die sich anschließende wirtschaftliche Abwicklung und Verteilung des Nachlasses übernommen.

Das Erfolgshonorar berechnet sich aus einem Prozentsatz des vorhandenen Nachlasses bzw. des jeweiligen Erbteils. Erbscheinerben erhalten einen direkten Vermögenszufluss aus dem Nachlass. Erst zu diesem Zeitpunkt wird das vereinbarte Honorar fällig. Erben müssen keine Vorschusszahlungen aus eigenen Mitteln leisten.

Das Erbenermittlerhonorar stellt im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung eine abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit dar.

Wenn Sie Post von uns oder einem unserer Kooperationspartner erhalten haben, sind Sie möglicherweise mit einer verstorbenen Person verwandt und gehören zum Kreis der Erbberechtigten. Ihnen eröffnet sich die Möglichkeit, an einem vermögenden Nachlass zu partizipieren.

Haben Sie Fragen zu den weiteren Abläufen?

Sie erreichen uns wie folgt:

LEBENSLINIE Erbenermittlungsgesellschaft mbH

Bennostraße 2
13053 Berlin
Geschäftsführung: Lena Duda, M.A.